Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsgegenstand 

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bisley GmbH, Wiesenstraße 70A3, 40549 Düsseldorf, Tel.: +49 (0) 211 – 87541 600, E-Mail: info@bisley.de, Internet: store.bisley.de, Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, Registernummer: HRB59322 (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) und den Kunden:innen (im Folgenden geschlechtsneutral „Käufer“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Verkäufers. 2.1. Die Präsentation und Bewerbung der Waren im Onlineshop des Verkäufers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages durch den Käufer. 

2.2. Der Käufer gibt durch Ausfüllen des integrierten Online-Bestellformulars und durch anschließendes Legen der ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb des Verkäufers zunächst ein unverbindliches Angebot ab. Über den Bestellvorgang abschließenden Button gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung (Angebot) zum Kauf der im virtuellen Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung kann der Käufer seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern. 

2.3. Der Verkäufer wird den Zugang der abgegebenen Bestellung des Käufers unverzüglich in Schriftform oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. 

2.4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung (Angebot) des Käufers annimmt, 

2.5. Der Verkäufer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Käufer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (per E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Käufer in seinem Nutzerkonto im Onlineshop des Verkäufers einsehen, sofern der Käufer vor Absendung der Bestellung ein Nutzerkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Verkäufers gespeichert und können vom Käufer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Nutzerkonto eingesehen und abgerufen werden. 

2.6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 

2.7. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 

2.8. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Käufer. 

3.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von dem Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemüht sich der Verkäufer, diese nach besten Kräften einzuhalten. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Käufer zu erfüllenden 

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Käufer Unternehmer ist. Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Industrie, Handel, Handwerk, Behörden und die freien Berufe. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln. 

1.4. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge, Auskünfte und Beratung über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden „Waren“ genannt), die der Käufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Onlineshop angebotenen Waren abschließt. 

1.5. Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat. 

1.6. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB gegenüber Käufern in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. 

2. Vertragsschluss 

  1. • indem er dem Käufer innerhalb von fünf (5) Tagen eine Annahmeerklärung (z.B. Auftragsbestätigung) in Schriftform oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer ist, oder 
  2. • indem die Lieferung der bestellten Waren an den Käufer erfolgt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Ware beim Käufer ist, oder 
  3. • indem der Verkäufer den Käufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert, oder 
  4. • indem die Zahlungstransaktion durch den vom Käufer in seiner Bestellung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 4.5.. 

Liegen mehrere der vorgenannten Varianten vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Käufer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden. 

3. Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug Seite 2 

Voraussetzungen vorliegen. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, anderenfalls der Tag der Absendung der Ware. 

3.2. Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung je nach Art und Menge der bestellten Ware „frei Bordsteinkante“. Dies bedeutet, dass die Ware bis zu der nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse geliefert wird. Dies gilt nur, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. 

3.3. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen. 

3.4. Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufers passt, oder weil der Käufer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt im Ganzen aber höchstens 30 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen. 

3.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Käufer über. 

3.6. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 

3.7. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Der Käufer hat bei einem Lieferverzug nur dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferverzug vom Verkäufer zu vertreten ist. Im Falle eines Lieferverzugs des Verkäufers ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen des Lieferverzugs vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Liegt ein Lieferverzug des Verkäufers vor, kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Wird der Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als eine (1) Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, gilt vorstehender Schadenspauschale für ein Lagergeld des Verkäufers entsprechend. Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

3.8. Der Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Ware auf Anfrage beim Verkäufer abzuholen. Im Falle einer Selbstabholung informiert der Verkäufer den Käufer zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Der Käufer kann die Ware nach Erhalt dieser E-Mail und nach Terminabsprache am vom Verkäufer mitgeteilten Ort abholen. Im Falle der Selbstabholung der Ware durch den Käufer werden keine Versandkosten berechnet. 

3.9. Verpackungen, ausgenommen Paletten bei Lieferungen zum Verwendungsort, werden nicht zurückgenommen. Hier muss der Käufer bei der telefonischen Lieferankündigung den Lieferer gesondert auf die Rücknahme der Paletten hinweisen. 

4.1. Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise in EURO und sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet. 

4.2. Eine Übersicht über die Versandmöglichkeiten und die dadurch verursachten Versandkosten findet sich auch unter dem Link „Liefer- und Versandbedingungen“. Die Versandkosten werden dem Käufer zudem auch vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt und müssen bestätigt werden. 

4.3. Hat sich der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Material- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtsätze und/oder öffentliche Abgaben und/oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt der neue Preis aufgrund des dem Verkäufer zustehenden Preisanpassungsrechtes 20 % oder mehr über dem ursprünglich vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss vom Käufer unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. 

4.4. Sofern eine Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Käufer, wenn der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat. Zu diesen Kosten können u.a. Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben sowie Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) zählen. Gegebenenfalls können einzelne der vorgenannten Kosten auch für Lieferungen in Länder innerhalb der Europäischen Union entstehen, wenn der Käufer die Zahlung von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. 

4.5. Der Käufer kann den Kaufpreis nach seiner Wahl mit den nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen: 4.5.1. Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal Plus“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Im Rahmen des Zahlungsanbieters PayPal Plus bietet der Verkäufer verschiedene Zahlungsmethoden an. Der Käufer wird im Bestellprozess von dem Onlineshop des Verkäufers auf die Website von PayPal weitergeleitet. 

4.5.2. Wenn der Käufer die Zahlungsart „PayPal über PayPal Plus“ auswählt, wird dieser von dem Onlineshop des Verkäufers auf die Website von PayPal weitergeleitet. Der Käufer muss sich vorab registrieren und mit seinen Zugangsdaten legitimieren, um den Rechnungsbetrag durch Bestätigung der Zahlungsanweisung über PayPal bezahlen zu können. Der Verkäufer fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlung auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal automatisch durchgeführt. 

4.5.3. Wenn der Käufer die Zahlungsart „Kreditkarte über PayPal Plus“ auswählt, muss dieser nicht bei PayPal registriert sein, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können. Nach Eingabe seiner Zahlungsdaten und Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode bestätigt der Käufer durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich die Zahlungsanweisung an PayPal. Der Verkäufer 

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und die Kreditkarte des Käufers wird belastet. 

4.5.4. Wenn der Käufer die Zahlungsart „Lastschrift über PayPal Plus“ auswählt, muss dieser nicht bei PayPal registriert sein, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilt der Käufer PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung wird der Käufer von PayPal vorab informiert (sog. Prenotification). Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Käufer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Bank des Käufers fordert unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und das Konto des Käufers belastet. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Käuferder Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Käufer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart „Lastschrift über PayPal Plus“ eine Adress- und Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativer Adress- und Bonitätsprüfung abzulehnen. 

4.5.5. Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Lieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang. 

4.6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 

4.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Verkäufers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind. 

4.8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verkäufer erforderlich. 

4.9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). 

5.1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt: 

5.2. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch gem. § 445a BGB bleiben unberührt. 

5.3. Der Verkäufer leistet gegenüber dem Käufer nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut. 

5.4. Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigene Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verkäufers und die Herstellerangaben, die in den Vertrag einbezogen werden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung. 

5.5. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Käufer nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Branchen- und handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung, Farbton, etc. sind keine Mängel. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht für den Fall, wenn die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, haftet der Verkäufer lediglich für Mängel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. 

5.6. Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die nach Weitertransport durch Dritte entstehen. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind. 

5.7. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Käufer eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 

5.8. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Verkäufer, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden: 

5.9. Unter Kaufleuten i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von zwei (2) Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die dort geregelte Untersuchungs- und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 

5.10. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen findet der Käufer jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop und auf der Website des Verkäufers. 

5. Haftung für Mängel 

  • • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 
  • • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels 
  • • für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, 
  • • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) 
  • • im Rahmen eines zwischen den Parteien gesondert vereinbartes Garantieversprechens 
  • • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. 

5.11. Der Käufer erreicht den Kundendienst des Verkäufers für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Montag bis Freitag (ausgenommen sind am Geschäftssitz des Verkäufers staatlich anerkannte allgemeine Feiertage) von 08:00 bis 17:00 Uhr per E-Mail unter reklamation@bisley.de. 

6.1. Hinsichtlich der von dem Verkäufer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt 

6.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 6.1 uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). 

6.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. 

9.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen – in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages inklusive der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Voraus an den Verkäufer ab. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer zieht die Forderungen nicht ein, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Verzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. 

9.2. Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern dieses angemessen oder branchenüblich ist. Der Käufer muss ferner ggf. erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig vornehmen. 

9.3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen. 

9.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 

9.5. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 9.5.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 

6. Haftung für Schäden 

  1. • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, 
  2. • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
  3. • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist, 
  4. • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist. 

7. Höhere Gewalt 

Der Verkäufer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune und Blitzschlag sowie andere Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen, Aussperrung. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu verlängern und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermine und -fristen gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt. 

8. Verjährung 

Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren – mit Ausnahme der unter Ziffer 5. geregelten Ansprüche – in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer 6 unbeschränkt gehaftet wird. 

9. Eigentumsvorbehalt

9.5.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse des Verkäufers zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 

9.5.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 9.4. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 

9.5.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 9.5. geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. 

9.5.4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern die Höhe der Sicherheiten die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 10 % (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50 %) übersteigt. Der Verkäufer kann die Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. 

10.1. Der Verkäufer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Verkäufer wird den Käufer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Käufer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Käufer angenommen. Der Verkäufer wird den Käufer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Käufer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort. 

10.2. Der Verkäufer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern, 

10.3. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt. 

11.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

11.2. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag durch den Käufer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Käufers, ist ausgeschlossen. 

11.3. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Düsseldorf. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 

10. Änderung der AGB 

  • • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; 
  • • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; 
  • • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Leistungen oder Waren einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert; 
  • • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Käufer ist; oder 
  • • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Käufer. 

11. Schlussbestimmungen 

11.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

11.2. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag durch den Käufer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Käufers, ist ausgeschlossen. 

11.3. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Düsseldorf. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 

Stand: 01.02.2022